Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.03.1968 - 6 W 29/68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,2981) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 471
- MDR 1969, 149
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 26.08.1991 - 7 TE 642/91
Genügende Entschuldigung für das Ausbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen …
Die Gegenmeinung verweist insbesondere darauf, daß ein Zeuge die selbstverständliche Nebenpflicht habe, unverzüglich seine Verhinderung mitzuteilen, weil nur auf diese Weise unnütze Termine vermieden werden könnten (Baumbach/ Lauterbach-Hartmann, a.a.O., § 381, Anm. 1 A c, Wieczorek, a.a.O., § 381, Rdnr. A II d, u. Zöller-Stephan, a.a.O., § 381, Rdnr. 2, sämtlich unter Berufung auf OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20. Juni 1968 - 6 UE 125/67 -, MDR 1969, 149, wobei diese Entscheidung freilich nur in ihrem Leitsatz, nicht hingegen in den Gründen, soweit sie abgedruckt sind, die Meinung stützt, für die sie zitiert wird).